Integration von Migranten im ländlichen Raum
Die erfolgreiche Integration der in Deutschland lebenden Migranten ist eine Aufgabe, der sich die Landkreise bereits seit geraumer Zeit annehmen. Namentlich die Integration der Aussiedler bzw. Spätaussiedler vollzog sich überwiegend im ländlichen Raum. Aber auch die Integration ausländischer Einwohner wird von den Kreisen - neben ihren ordnungsbehördlichen Aufgaben als Träger der Ausländerbehörden - seit jeher erfolgreich wahrgenommen: Qualifizierte Sozialberatung, Sprachförderung für Kinder, Schüler und Erwachsene, Kurse zur Eingliederung junger Ausländer in das Arbeitsleben, aber auch die Einstellung von Migranten bei den Kreisverwaltungen stehen seit langem auf der Tagesordnung.
Vor diesem Hintergrund war es eine Selbstverständlichkeit, dass der Deutsche Landkreistag der Bitte von Bundeskanzlerin Merkel gefolgt ist, aktiv an der Erarbeitung eines Nationalen Integrationsplans mitzuwirken. Der Deutsche Landkreistag hat - gemeinsam mit den gemeindlichen Spitzenverbänden - Positionspapiere zu den in den Arbeitsgruppen zum Nationalen Integrationsplan erörterten Handlungsfeldern vorgelegt und sich mit einem eigenen Kapitel, das Bestandteil des Nationalen Integrationsplans geworden ist, an diesem Prozess beteiligt. Der Beitrag der kommunalen Spitzenverbände zum Nationalen Integrationsplan enthält zu zehn Handlungsfeldern Empfehlungen, die die Städte, Kreise und Gemeinden dabei unterstützen sollen, ihre Integrationsbemühungen fortzuführen, aber auch neue Wege zur erfolgreichen Integration von Migranten zu beschreiten.
Einen Eindruck von der Vielfalt und Reichweite der vor Ort ergriffenen Integrationsmaßnahmen vermittelt die Broschüre "Landkreise integrieren Migranten - Gute Beispiele aus der Praxis" (PDF-Datei ca. 11 MB) sowie das Integrationsportal der Landkreise. Neben Integrationskonzepten, Integrationsberichten und anderen Beispielen für best practices finden sich dort auch die Kontaktdaten der in den Kreisen für Integrationsangelegenheiten zuständigen Ansprechpartner, namentlich der Integrations- bzw. Ausländerbeauftragten der Kreise.